Reservierungen und Stornierungen

Reservierungen und Stornierungen

ALLGEMEINE BEDINGUNGEN UND VERSICHERUNG:

DOKUMENTE, DIE SIE BEI DER ABHOLUNG DES FAHRZEUGS MITBRINGEN MÜSSEN:

-Kreditkarte (KEINE AMEX, KEIN DINNERS CLUB)
-Führerschein (in Kraft).
-Kopie des gedruckten Gutscheins oder im mobilen Support.


MIETBEDINGUNGEN

Der Mieter erhält das Fahrzeug in einwandfreiem Zustand, was er bei der Übernahme des Fahrzeugs bestätigt; er bestätigt, dass er über die Art des Kraftstoffs, den das Fahrzeug benötigt, informiert wurde und verpflichtet sich, das Fahrzeug in demselben Zustand zurückzugeben, in dem er es erhält.

Der Mieter verpflichtet sich, alle Bußgelder zu zahlen, die wegen Nichteinhaltung der Straßenverkehrsordnung verhängt werden, und den Vermieter bei der Abrechnung zu informieren.

Der Mieter haftet sowohl zivil- als auch strafrechtlich für jede Haftung, die sich aus der Nutzung des gemieteten Fahrzeugs ergibt, und darf es unter keinen Umständen für den Transport von Waren verwenden, insbesondere wenn diese illegal sind.

Unter Bezugnahme auf die Bestimmungen des vorhergehenden Artikels ist der Mieter durch eine vom Vermieter bei einer Versicherungsgesellschaft abgeschlossene Versicherungspolice gegen die zivilrechtliche Haftung gegenüber Dritten und gegen Personenschäden gemäß den in der Verordnung über die Pflichtversicherung festgelegten Maßnahmen und Bedingungen versichert.

Der Mieter verpflichtet sich, das von dieser Gesellschaft ausgestellte Dokument mit sich zu führen, um es auf Verlangen der Behörde oder einer Person dieser Gesellschaft vorzuzeigen.

Der Vermieter behält sich das Recht vor, die Fahrzeuge nicht zu vermieten, wenn er dies für angemessen hält. Ebenso kann der Vermieter das gemietete Fahrzeug zurückziehen, wenn der Mieter es missbraucht oder wenn das Fahrzeug aufgrund von Alkohol, Drogen, Müdigkeit oder Krankheit in schlechtem körperlichen Zustand gefahren wird.

Es ist unter keinen Umständen gestattet, das gemietete Fahrzeug an andere Personen als den Vertragspartner weiterzuvermieten oder zu fahren, es sei denn, der Vermieter hat dem ausdrücklich zugestimmt.

MINDESTALTER: 21 Jahre alt und 2 Jahre Erfahrung für alle Gruppen und 25 Jahre alt und 3 Jahre Erfahrung für die Gruppen 2,3,4,5,M, N.

JUNGE FAHRER: Im Alter von 21 bis 24 Jahren wird aus Unfallgründen ein Zuschlag von 3 € pro Tag erhoben, und sie können die Befreiung von der Selbstbeteiligung nicht in Anspruch nehmen.

ZUSÄTZLICHER FAHRER (fakultativ): Der Preis für einen zusätzlichen Fahrer beträgt 3 €/Tag, bis zu einem Höchstbetrag von 35 €.

INBEGRIFFEN: Mehrwertsteuer, Vollkaskoversicherung (CDW: Versicherung zur Deckung von Schäden am Mietwagen) mit einer Selbstbeteiligung von 500 € – 2500 € (je nach Fahrzeuggruppe), unbegrenzte Kilometerzahl, Hafengebühren, lokale Steuern und Gebühren.

KINDERSITZE (OPTIONAL):
-Kindersitz Gruppe 0-3, 4 €/Tag.
-Sitzerhöhung 3 €/Tag.
– Maximale Gebühr von 54€ pro Einheit. Beantragen Sie in den Bemerkungen die Reservierung des gewünschten Modells.

FRANCHISEN UND VERSICHERUNG: (Optional bei Abholung des Fahrzeugs abzuschließen).

Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von Waren oder Gegenständen, die im Fahrzeug transportiert werden, sind von der Grundversicherung ausgeschlossen.
Die FRANCHISE und die Befreiung von der Selbstbeteiligung (SUPER CDW: Versicherung, die Schäden am Mietwagen deckt) im Falle eines Unfalls, Diebstahls, Verlusts oder des Verlusts einiger Teile des Wagens, wird im Folgenden beschrieben:

EXZESS-MODELL:

Gruppen/Gruppierungen A, X: 600€.
Gruppen/Gruppierungen B, C, C1, 700€.
Gruppen/Gruppen C2,C3,D,D1,F,G,K2,G2,L,K,J,HH,H,I,2: 800€.
Gruppen/Gruppierungen N,P,P2,D2,VV,M: 1.000€.
Gruppen/Gruppen 3,4,5,4-4: 2.500 €.

Bei den Modellen der Gruppen 4 und 5 und 4-4 wird die gesamte Überschreitung des Modells blockiert oder kann durch Eliminierung der Überschreitung reduziert werden, wobei die Reduzierung und Blockierung 1000€ + MwSt. beträgt.

FRANCHISE BEFREIUNG (fakultativ): Mehrwertsteuer im Preis enthalten/pro tag.

Grupo / Groups A: 12 €
Grupo / Groups B, C,C1,C2, D,: 14 €
Grupo / Groups D1, F, G, G2: 16€
Grupo / Groups C3,D2,H,HH,I,J, K,K2, L, M, 2, VV: 16 €
Grupo / Groups N, 3: 25 €
Grupo / Group 4,5,4-4, P,P2: 27 €

Versicherungsschutz RÄDER UND REIFEN :

-Grupo A : 2€
-Grupo B,C,C1,C2,C3, D,G,G2,J,K,H,HH,2 : 3€
-Grupo 3,4,5,4-4,VV,D1, D2, L,N,P,I,M,Fp,p-2: 4€

pro Tag, inklusive Mehrwertsteuer.

Wenn der Kunde die Schlüssel im verschlossenen Auto zurücklässt, werden ihm 15€ für die Wiederbeschaffung der Doppelschlüssel berechnet. Im Falle eines Unfalls wird das Unternehmen das Fahrzeug gegebenenfalls ersetzen, vorausgesetzt, die Mietbedingungen wurden nicht verletzt.

SONSTIGE GEBÜHREN:

Zahlungen, die auf eine unsachgemäße Verwendung durch den Kunden zurückzuführen sind: Der Kunde verpflichtet sich, nach Beendigung der Anmietung des Fahrzeugs die Beträge zu zahlen, die sich aus den folgenden Konzepten ergeben:

1) Gebühr für „Sonderreinigung“ für Kosten, die durch eine zusätzliche Reinigung infolge des offensichtlich unzureichenden Zustands des Fahrzeugs zum Zeitpunkt seiner Rückgabe entstehen, mit einem Höchstbetrag von 150 €.

2) Kosten für den Verlust von Dokumenten und Fahrzeugschlüsseln und/oder die Übersendung des Fahrzeugschlüsselsatzes an die entsprechende Stelle bei Verlust, Bruch, Rückgabe der Fahrzeugschlüssel an eine andere Stelle als die, an der das Fahrzeug tatsächlich zurückgegeben wird, oder jede andere Situation, in der das Fahrzeug aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, lahmgelegt wird, bis zu einem Betrag von 250 €.

2b) Wenn der Kunde die Schlüssel im verschlossenen Auto zurücklässt, werden ihm 15€ für die Entnahme der Doppelschlüssel berechnet.

3) Die Kosten für den Transport des Fahrzeugs mit einem Abschleppwagen in den Fällen, die in den verschiedenen Klauseln des vorliegenden Vertrags vorgesehen sind.

4) Kosten, die sich aus dem Verlust, der Abnutzung oder der Beschädigung von Felgen, Reifen (einschließlich Reifenpannen und geplatzten Reifen), Fenstern, Rückspiegeln und der Innenausstattung des Fahrzeugs ergeben, sowie Probleme, die sich aus einem Fehler bei der Wahl des verwendeten Kraftstoffs ergeben.

5) Bußgelder, Strafen und Gerichtskosten aufgrund von Verkehrsverstößen oder Verstößen gegen Gesetze, Vorschriften oder Verordnungen, die dem Kunden während der Laufzeit dieses Vertrages entstehen und die bezahlt wurden.

6) Ungeachtet des Vorstehenden behält sich das Unternehmen das Recht vor, dem Kunden zusätzlich 25 € für die Verwaltungskosten in Rechnung zu stellen, die durch die Kosten für die Bearbeitung und Meldung solcher Handlungen an die zuständigen Behörden entstehen.

7) Die Kosten für die Reparatur von Schäden, die am Fahrzeug bei einem Unfall verursacht werden, wenn einer der folgenden Umstände eintritt:

– Das Fahrzeug wurde nicht in Übereinstimmung mit den festgelegten Bedingungen benutzt.

– Fahrlässiges Fahren ohne angemessene Nutzung des Fahrzeugs.

– Fahren ohne Beachtung der von der DGT festgelegten Verkehrsregeln.

DIE VERLÄNGERUNG DES MIETVERTRAGS:

Wenn Sie die im Vertrag angegebene Mietdauer verlängern möchten, müssen Sie die folgenden Schritte befolgen:

Suchen Sie das nächstgelegene Büro mindestens 24 Stunden vor dem ursprünglichen Ende des Mietvertrags auf. Die zuständige Person prüft, ob das Fahrzeug zu den gewünschten neuen Terminen verfügbar ist.
Führen Sie gemeinsam mit einem Vertreter des Unternehmens eine Fahrzeugkontrolle durch.
Bezahlen Sie die Miete und die neuen Zusatzkosten.
Unterschreiben Sie einen neuen Mietvertrag oder einen Nachtrag zum ursprünglichen Vertrag.

Falls der Kunde nicht wie angegeben vorgeht und das Fahrzeug nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgibt, wird dem Kunden der aktuelle Tarif für die zusätzlichen Tage zuzüglich einer Strafe von 50 % berechnet.
Das Unternehmen behält sich das Recht vor, den Verlängerungsantrag aus betrieblichen Gründen abzulehnen.

Auf keinen Fall werden Verlängerungen per Telefon und/oder E-Mail vorgenommen. Es ist unbedingt erforderlich, das oben beschriebene Verfahren in einem unserer Büros durchzuführen.

KRAFTSTOFFPOLITIK:

Die Kraftstoffpolitik, die bei der Lieferung des Fahrzeugs durchgeführt wird, wird immer transparent sein und in erster Linie versuchen, eine Politik Full – Full zu folgen, kann das Unternehmen für andere Politiken der Lieferung und Rückgabe von Kraftstoff entscheiden, die an den Mietschaltern die zusätzlichen Kraftstoffkosten angeben. Für den Fall, dass der Mieter mehr Kraftstoff zurückgibt, verpflichtet sich das Unternehmen, die Differenz auf Antrag des Verbrauchers bei der Übergabe des Fahrzeugs zu erstatten.

Diese gehen zu Lasten des Vermieters. Wenn der Kunde einen Fehler beim Tanken des falschen Kraftstoffs macht, werden die Reparaturkosten (*4) dem Mieter mit 150 € + MwSt. in Rechnung gestellt. Das Fahrzeug wird fahrbereit und mit genügend Kraftstoff für die nächste Tankstelle geliefert.

ELEKTROFAHRZEUGE:

Es liegt in der Verantwortung des Kunden, die Batterie des gemieteten Elektrofahrzeugs jederzeit ausreichend und angemessen aufzuladen.
Im Falle einer Hilfeleistung aufgrund einer leeren Batterie trägt der Kunde alle anfallenden Kosten (Abschleppen, Fahrtkosten usw.) und das Fahrzeug wird nur ersetzt, wenn es verfügbar ist. Dieser Austausch wird (wenn möglich) in unseren Geschäftsräumen durchgeführt, wobei für die Anlieferung des Fahrzeugs außerhalb unserer Geschäftsräume ein Zuschlag von 50 € erhoben wird.
Stehen keine Ersatzfahrzeuge zur Verfügung, muss der Kunde die Zeit abwarten, die für die vollständige Aufladung der Batterie erforderlich ist. Die Anreise zu unseren Büros erfolgt auf Kosten und Risiko des Kunden.
Bei der Rückgabe des Fahrzeugs muss die Batterie noch mindestens 30 % geladen sein. Andernfalls wird eine Gebühr von extra tag.
Auf der ganzen Insel gibt es verschiedene öffentliche Ladestationen (sowohl kostenlose als auch kostenpflichtige). Das Netz der Ladepunkte können Sie auf der Website einsehen:

https://www.formentera.es/wp-content/uploads/2019/01/mapa_electric.com


*ANHANG ZU DEN BESONDEREN MIET- UND VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN FÜR FAHRZEUGE MIT MANUELLEM UND ELEKTRISCHEM VERDECK DER GRUPPEN G,G2,J,K,K2,M,VV,3,4,5:

Bei der Anmietung eines Fahrzeugs der Kategorien j,k,k2,g,g2,vv,m,2,3,4,5 gelten die Allgemeinen Miet- und Versicherungsbedingungen sowie die folgenden besonderen Bedingungen:

Der Kunde muss die Motorhaube und die Struktur des Mietobjekts Jeep,Suzuki,Mehari überprüfen und sich vom einwandfreien Erhaltungszustand und der Funktionsfähigkeit überzeugen.

Der Kunde ist sich dessen bewusst und akzeptiert es:

Jegliche Beschädigung oder Verlust der Überdachung oder ihrer Struktur, ob zufällig oder absichtlich, ist in keiner Art von Versicherung eingeschlossen; daher muss der Kunde in vollem Umfang für die Reparatur oder den Ersatz aufkommen (für den Fall, dass sie nicht repariert werden kann).
Aufgrund seines Aufbaus ist es wahrscheinlich, dass jede Beschädigung der Metallstruktur einen vollständigen Ersatz erfordert, da es keine losen Teile gibt. Schäden an der Leinwand sind nicht reparabel und die beschädigten und/oder fehlenden Teile werden ersetzt.
Die Kosten für die Beschädigung oder den Verlust der Kabinenhaube oder ihrer Bestandteile können bis zu € 2.500,- betragen, gemäß dem veröffentlichten „Schadens- und Verlusttarif“.

Der Kunde erhält von der Firma eine Anleitung zum Zusammen- und Auseinanderfalten der Überdachung. Im Zweifelsfall sollte er/sie sich nach Beginn der Anmietung an die nächstgelegene Niederlassung des Unternehmens wenden, wo man ihm/ihr bei der Durchführung des Vorgangs helfen wird.

FAHRZEUGLIEFERUNGEN:

Bei der Übergabe und Rückgabe des Fahrzeugs verpflichtet sich das Unternehmen, den Zustand des Fahrzeugs zu überprüfen, wenn der Kunde dies wünscht, und eine Kopie des Übergabeprotokolls mit Angaben zum Fahrzeug anzufordern, wenn der Kunde dies wünscht.

Anmerkung:
Shuttle-Service, je nach den Daten der Lieferung und Rückgabe des Fahrzeugs, um den Aufenthalt des Kunden zu beschleunigen und Staus im Hafengebiet.
(Dieser Service kann vom Vermieter zwischen 01/05 und 31/09 aktiviert werden).

Nachtbuchungen: (fakultativ) Außerhalb dieser Zeiten wird ein Zuschlag von 35€ MwSt. erhoben, von 21:00h bis 23:59h.

https://maps.app.goo.gl/cobrHbvhVt2h3DLMA

GARANTIE FÜR DAS RESERVIERTE FAHRZEUG

Das Unternehmen garantiert nur das reservierte Modell für die Fahrzeuge, die ohne die Option „ähnlich“ angegeben sind. Wenn das von Ihnen gebuchte Fahrzeug als „SIMILAR“ angegeben ist, können Sie das gewählte Modell, ein Fahrzeug derselben Gruppe mit ähnlichen Merkmalen oder ein Fahrzeug einer höheren Gruppe erhalten. Wenn aufgrund höherer Gewalt die gebuchte Gruppe oder das gebuchte Modell nicht zur Verfügung gestellt werden kann, werden Ihnen Alternativen aus einer Gruppe einer höheren Kategorie angeboten, ohne dass dem Kunden zusätzliche Kosten entstehen.


STORNIERUNGEN VON RESERVIERUNGEN, DIE MEHR ALS 72 STUNDEN IM VORAUS ERFOLGEN.

-Wenn die Stornierung mehr als 72 Stunden vor dem Datum und der Uhrzeit der Reservierung erfolgt, wird der gezahlte Betrag zurückerstattet und 48H für Fahrzeuge bereits mit Rückerstattung im Voraus gemietet (Im Falle der Rückkehr wird auf die Tage des Besitzes der gleichen der aktuellen Rate neu berechnet werden).


ZAHLUNGSART: VISA, MASTERCARD, BARGELD.

Debitkarten werden für die Kaution NICHT akzeptiert (eine KREDITKARTE muss bei der Abholung des Fahrzeugs vorgelegt werden). Die Bezahlung der Online-Buchung muss IMMER bei der Ankunft mit einer KREDITKARTE erfolgen. KEINE AMEX KEIN DINERS CLUB

INFOS ZUM AUTOFAHREN IN EUROPA:
Conducir en Europa / Driving in Europe / Conduire en Europe / Autofahren in der EU
http://www.dgt.es/es/conducir-en-europa/

DER INTERNATIONALE FÜHRERSCHEIN WIRD FÜR NICHT-EU-LÄNDER OBLIGATORISCH SEIN.

Mindestmietdauer ein Tag. Als Tag gelten 24 Stunden ab dem Zeitpunkt der Anmietung oder ab der bei der Buchung gewählten Uhrzeit.
Der Mieter erklärt, dass er im Besitz des entsprechenden Führerscheins für das gemietete Fahrzeug ist.
Für alle Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergeben können, unterwerfen sich die Parteien ausdrücklich dem gesetzlich anwendbaren Gerichtsstand. (die Vorlage einer KREDITKARTE ist bei der Abholung des Fahrzeugs obligatorisch).

DIE FRIST FÜR DIE BEARBEITUNG VON ANSPRÜCHEN BETRÄGT HÖCHSTENS 30 TAGE AB ERBRINGUNG DER DIENSTLEISTUNG.

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