Reservierungen und Stornierungen

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Mietbedingungen bei ProAuto Rent a Car

DOKUMENTE, DIE BEI DER FAHRZEUGÜBERGABE VORGELEGT WERDEN MÜSSEN:

  • Kreditkarte (KEINE AMEX, KEINE DINERS CLUB)
  • Gültiger Führerschein
  • Personalausweis / NIE
  • Ausdruck des Gutscheins oder digitale Version.
  • Zusatzgebühr für Fahrzeugübergaben ab 21:30 Uhr: 35 € (19/06–07/09)

MIETBEDINGUNGEN

Der Mieter erhält das Fahrzeug in einwandfreiem Betriebszustand, was er bei der Übernahme überprüft. Der Mieter bestätigt, über die erforderliche Kraftstoffart informiert worden zu sein, und verpflichtet sich, das Fahrzeug im gleichen Zustand zurückzugeben, in dem er es erhalten hat.

Der Mieter verpflichtet sich, sämtliche Geldstrafen zu bezahlen, die aufgrund von Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung verhängt werden, und den Vermieter bei der Abrechnung darüber zu informieren.

Der Mieter haftet sowohl zivil- als auch strafrechtlich für alle Verpflichtungen, die sich aus der Nutzung des Mietfahrzeugs ergeben. Das Fahrzeug darf unter keinen Umständen für den Transport von Waren verwendet werden, insbesondere nicht für illegale Güter.

Gemäß den vorstehenden Bestimmungen ist der Mieter durch eine vom Vermieter abgeschlossene Haftpflichtversicherung gegenüber Dritten abgesichert, ebenso für Personenschäden gemäß den Bedingungen der Pflichtversicherung.

Der Mieter verpflichtet sich, das von diesem Unternehmen ausgestellte Dokument mitzuführen und auf Verlangen der Behörden oder des Unternehmenspersonals vorzulegen.

Das Vermietungsunternehmen behält sich das Recht vor, Fahrzeuge nicht zu vermieten, wenn dies nach eigenem Ermessen angemessen erscheint. Ebenso kann das Unternehmen das vermietete Fahrzeug zurückziehen, wenn der Mieter es missbräuchlich nutzt oder das Fahrzeug unter Einfluss von Alkohol, Drogen, Müdigkeit oder Krankheit geführt wird.

Das Untervermieten oder Fahren des Mietfahrzeugs durch andere Personen als den Vertragspartner ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Vermieters nicht gestattet

MINDESTALTER:

21 Jahre und 2 Jahre Fahrpraxis für alle Gruppen sowie 25 Jahre und 3 Jahre Fahrpraxis für die Gruppen 2,3,4,5,M,VV,VW,P,P2,6.

JUNGER FAHRER:

Fahrer zwischen 21 und 24 Jahren zahlen aufgrund des höheren Unfallrisikos einen Zuschlag von 3 € pro Tag und können keine Selbstbeteiligungsbefreiung abschließen.

ZUSÄTZLICHER FAHRER (Optional):

Die Gebühr für einen zusätzlichen Fahrer beträgt 3 €/Tag bis maximal 35 €.

INKLUSIVE:

MwSt., Vollkaskoversicherung (CDW: Versicherung gegen Schäden am Mietwagen) mit Selbstbeteiligung von 500 € bis 2500 € (je nach Fahrzeuggruppe), unbegrenzte Kilometer, Hafengebühren, lokale Steuern und Abgaben.

KINDERSITZE (OPTIONAL):

  • Kindersitz Gruppe 0-3: 4 €/Tag
  • Sitzerhöhung: 3 €/Tag

Maximalgebühr 54 € pro Einheit. Bitte das gewünschte Modell bei der Reservierung angeben.

SELBSTBETEILIGUNG UND VERSICHERUNG

(Optional bei Fahrzeugübernahme abschließbar)

Vom Basisschutz ausgeschlossen sind Verlust, Diebstahl oder Schäden an Gegenständen, die im Fahrzeug transportiert werden.

Die SELBSTBETEILIGUNG und deren Befreiung (SUPER CDW: Versicherung gegen Schäden am Mietfahrzeug) im Falle von Unfall, Diebstahl oder Verlust von Fahrzeugteilen sind wie folgt:

SELBSTBETEILIGUNG NACH MODELL:

  • Gruppen A, AA: 600 €
  • Gruppen B, C, C1: 700 €
  • Gruppen C2,C3,D,D1,F,G,K2,G2,L,K,J,HH,H,I,2: 800 €
  • Gruppen D2,M: 1.000 €
  • Gruppen N,P,P-2,VV,VW: 1.500 €
  • Gruppen 3,4,5,4-4,6: 2.500 €

Zzgl. gesetzlicher MwSt.

Für die Gruppen 4, 4-4, 5 und 6 wird die volle Selbstbeteiligung blockiert oder kann durch Abschluss der Selbstbeteiligungsbefreiung auf 1.000 € + MwSt. reduziert werden.

Für die Gruppen VV (Mini) und VW (T-Roc) wird die Selbstbeteiligung auf 800 € + MwSt. reduziert.

SELBSTBETEILIGUNGSBEFREIUNG (Optional pro Tag)

MwSt. im Tagespreis enthalten.

  • Gruppen A,AA: 12 €
  • Gruppen B,C,C1,C2,D: 14 €
  • Gruppen D1,F,G,G2: 16 €
  • Gruppen C3,D2,H,HH,I,J,K,K2,L,M,2,VV,VW: 16 €
  • Gruppen N,3: 25 €
  • Gruppen 4,5,6,P,P-2: 27 €

REIFEN- UND FELGENVERSICHERUNG:

  • Gruppen A,AA: 2 €/Tag
  • Gruppen B,C,C1,C2,C3,D,G,G2,J,K,H,HH,2: 3 €/Tag
  • Gruppen 3,4,5,6,4-4,VV,VW,D1,D2,L,N,P,I,M,F,P,P-2: 4 €/Tag

MwSt. inklusive.

Wenn der Kunde die Schlüssel im verschlossenen Fahrzeug vergisst, werden 25 € für die Lieferung des Ersatzschlüssels berechnet.

Im Falle eines Unfalls wird das Unternehmen das Fahrzeug ersetzen, sofern die Mietbedingungen nicht verletzt wurden.

MOTORRADVERSICHERUNGSBEDINGUNGEN

(Anbieter: Motorent Pujols)

✓ Selbstbeteiligung: ab 600 € (je nach Modell)
✓ Haftpflichtversicherung
✓ Pannenhilfe inklusive (während der Bürozeiten des Anbieters)

Details zur Motorradversicherung:

  • Bei Schäden, Fahrlässigkeit oder Diebstahl gilt eine Selbstbeteiligung ab 600 €, abhängig vom Modell.
  • Pannenhilfe ist während der Bürozeiten inklusive. Bei fahrlässiger Nutzung können zusätzliche Kosten entstehen.
  • Zubehör und Extras wie Schlüssel, Helme, Ladegeräte, Topcase usw. sind nicht versichert. Bei Verlust oder Beschädigung werden die entsprechenden Kosten gemäß Vertrag berechnet.

WEITERE GEBÜHREN:

Der Kunde verpflichtet sich nach Mietende zur Zahlung folgender Beträge:

  1. „Sonderreinigung“ bis maximal 150 € bei offensichtlich unangemessenem Zustand des Fahrzeugs bei Rückgabe.
  2. Kosten aufgrund von Verlust der Fahrzeugdokumente oder Schlüssel sowie Versand des Ersatzschlüssels bis maximal 600 €.

2b. Werden die Schlüssel im Fahrzeug eingeschlossen, werden 25 € berechnet.

  1. Abschleppkosten gemäß den Vertragsklauseln.
  2. Kosten durch Verlust oder Schäden an Felgen, Reifen (inkl. Reifenpannen), Scheiben, Spiegeln, Innenraum oder falsches Betanken.
  3. Geldstrafen, Bußgelder und Gerichtskosten aufgrund von Verkehrsverstößen.
  4. Zusätzlich behält sich das Unternehmen vor, 25 € Verwaltungskosten zu berechnen.
  5. Reparaturkosten bei Schäden infolge:
  • Nutzung entgegen den Vertragsbedingungen.
  • Fahrlässiger Fahrweise.
  • Verstoß gegen die Verkehrsregeln der spanischen Verkehrsbehörde (DGT).

VERLÄNGERUNG DES MIETVERTRAGS

Zur Verlängerung der Mietdauer muss der Kunde:

  • Mindestens 24 Stunden vor Vertragsende ein Büro aufsuchen.
  • Die Fahrzeugverfügbarkeit prüfen lassen.
  • Eine Fahrzeugkontrolle durchführen.
  • Die Verlängerung und Zusatzkosten bezahlen.
  • Einen neuen Vertrag oder Zusatzvertrag unterschreiben.

Bei verspäteter Rückgabe ohne Verlängerung wird der aktuelle Tarif plus 50 % Strafgebühr berechnet.

Verlängerungen per Telefon oder E-Mail sind nicht möglich.

KRAFTSTOFFRICHTLINIE

Die Kraftstoffregelung erfolgt transparent, vorzugsweise nach dem Voll/Voll-Prinzip.

Die Gesellschaft kann andere Regelungen anwenden und zusätzliche Gebühren angeben.

Wird mehr Kraftstoff zurückgegeben, erfolgt auf Wunsch eine Rückerstattung.

Bei Falschbetankung werden 150 € + MwSt. unabhängig von der Selbstbeteiligung berechnet.

Das Fahrzeug wird fahrbereit mit ausreichend Kraftstoff bis zur nächsten Tankstelle übergeben.

ELEKTROFAHRZEUGE

Der Kunde ist dafür verantwortlich, jederzeit einen ausreichenden Batteriestand zu gewährleisten.

Bei Pannenhilfe wegen leerer Batterie trägt der Kunde sämtliche Kosten.

Ein Ersatzfahrzeug wird nur nach Verfügbarkeit bereitgestellt.

Bei Rückgabe muss die Batterie mindestens 30 % geladen sein. Andernfalls wird EIN VOLLER MIETTAG berechnet.

GARANTIE DES RESERVIERTEN FAHRZEUGS

Das Unternehmen garantiert nur Fahrzeuge ohne den Zusatz „oder ähnlich“.

Ist „ÄHNLICH“ angegeben, kann ein vergleichbares oder höherwertiges Fahrzeug bereitgestellt werden.

STORNIERUNGEN MIT MEHR ALS 72 STUNDEN VORLAUF

  • Bei Stornierungen mehr als 72 Stunden vor Mietbeginn erfolgt eine Rückerstattung.
  • Für bereits gemietete Fahrzeuge mit vorzeitiger Rückgabe gilt eine Frist von 48 Stunden.

ZAHLUNGSMETHODEN

VISA, MASTERCARD, BARZAHLUNG.

Debitkarten werden für die Kaution NICHT akzeptiert.

Bei Fahrzeugabholung ist eine KREDITKARTE verpflichtend.

KEINE AMEX – KEINE DINERS CLUB

INFORMATIONEN ZUM FAHREN IN EUROPA

Alle Informationen finden Sie auf der Website der DGT:

http://www.dgt.es/es/conducir-en-europa/

Ein INTERNATIONALER FÜHRERSCHEIN ist für Nicht-EU-Länder verpflichtend.

V16-Warnleuchte ab 2026 verpflichtend

Verlust oder Nicht-Rückgabe der V16-Warnleuchte kostet 50 €.

Mindestmietdauer: ein Tag (24 Stunden ab Mietbeginn).

Der Mieter erklärt, im Besitz des entsprechenden Führerscheins zu sein.

Alle Streitigkeiten unterliegen dem gesetzlich zuständigen Gerichtsstand.

Bei Fahrzeugabholung ist eine KREDITKARTE verpflichtend.

DIE MAXIMALE FRIST FÜR REKLAMATIONEN BETRÄGT 30 TAGE AB LEISTUNGSERBRINGUNG.

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